Rektorat: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 6. Oktober 2015, 21:18 Uhr

Das Rektorat der Hochschule besteht aus dem Rektor bzw. der Rektorin und den zwei als Vizerektor bzw. Vizerektorin bestellten Personen. Der Rektor bzw. die Rektorin vertritt alle Entscheidungen des Rektorates nach außen. Im Rektorat werden mannigfaltige Entscheidungen über studienrechtliche Angelegenheiten getroffen. Darüber hinaus werden alle strategischen Ausrichtungen der Hochschule im Rektorat grundgelegt. Dies umfasst  pädagogisch inhaltliche Themen, das gesamte Qualitätsmanagement  und  wirtschaftliche Belange. Das Rektorat ist auch für die  Bestellung von Lehrenden der Hochschule und des Verwaltungspersonals verantwortlich. Das Rektorat hat eine eigene Geschäftsordnung, die vom Hochschulrat zu genehmigen ist.